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  1. Geltungsbereich
    1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Leistungen von Stagefactory nutzen wollen, die Räume von Stagefactory betreten bzw. in einem vertraglichen Verhältnis zu Stagefactory stehen. Dies sind insbesondere Teilnehmer an Kursen und Interessenten, Gäste bzw. Besucher sowie sonstige Vertragspartner, im folgenden auch Nutzer genannt.
    2. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Räume und sonstigen Leistungen von einem Dritten in den Räumen von Stagefactory angeboten und durchgeführt werden.
    3. Geschäftsführer von Stagefactory sind Oliver Kraatz bzw. Per Mørkeberg. Sie besitzen Einzelvertretungsvollmacht.
    4. Stagefactory im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die Stagefactory Per Mörkeberg und Oliver Kraatz GbR.
    5. Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen von Stagefactory teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.
    6. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Veranstaltung oder Aufgaben außerhalb der Räume in der Rheinstraße 45, 14161 Berlin stattfinden.
    7. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn Personen im Auftrag von Stagefactory handeln.
    8. Jugendliche bedürfen für die Teilnahme die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Diese Zustimmung wird vorausgesetzt, wenn keine gegenteilige Mitteilung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  2. Vertragsarten der Stagefactory
    Die Stagefactory unterscheidet in zwei Vertragsarten:

    1. unbefristete Verträge
    2. Trimesterverträge (Young Performers)
    1. unbefristete Unterrichtsverträge
      Die unbefristeten Unterrichtsvertäge gelten für alle Tanzkurse wie Jazz, HipHop und Ballett sowie die Kurse Schauspiel und PopRock-Singing, Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs und ihrer Annahme durch die Stagefactory zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs eine Anmeldebestätigung.
      Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

      1. Vertragslaufzeit
        Die Laufzeit ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet bei Kündigung mit Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist.
      2. Kündigung
        a. Der Teilnehmer kann einen unbefristeten Unterrichtsvertrag unter Berücksichtigung der geltenden Frist von drei Monaten, beginnend am 01. des auf die Kündigung folgenden Monats schriftlich, oder per e-Mail in der Geschäftsstelle der Stagefactory kündigen.
        b. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
        c. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
      3. Schulgeld
        Das Schulgeld der jeweiligen Kurs-Angebote wird mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht. Grundlage für die Schulgeldberechnung sind 36 Unterrichtstage im Jahr.
      4. Zahlweise
        a. Die Unterrichtsgebühren können bei unbefristeten Kursen nur im Lastschriftverfahren beglichen werden.
        b. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnungen berechnet die Stagefactory eine Verwaltungsgebühr von € 5,00.
    2. Trimesterverträge der Young Performers
      Die Trimesterverträge gelten für die Kurse der Junior Stage, Main Stage und Stage18+. Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung und ihrer Annahme durch die Stagefactory sowei der Anzahlung auf das Trimester-Schulgeld zustande. Die Stagefactory bestätigt zum Beleg und als Quittung die Anmeldung sowie die Anzahlungs- oder Beitragseingang.

      1. Vertragslaufzeit
        Die Trimesterverträge werden für ein Trimester, das durchschnittlich 12 Termine umfasst geschlossen und verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Trimester, wenn der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird.
      2. Kündigung und außerordentliche Kündigung
        a. Trimesterverträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Trimesters kündbar.
        b. Im Fall der erstmaligen Teilnahme an einem Trimesterkurs ist der Vertrag innerhalb von zwei Tagen nach nach dem Stattfinden des zweiten Unterrichtstages außerordentlich kündbar.
        c. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
        d. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
        e. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
      3. Beiträge
        Das Schulgeld der jeweiligen Kurs-Angebote wird mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht. Das Schulgeld für ein Trimester beträgt ein Drittel der Jahresgebühr (36 Unterrichtstage im Jahre)
      4. Zahlweise
        a. Bei laufenden Trimesterverträgen, die vor dem 01. Januar 2018 abgeschlossen wurden, ist der gesamte Kursbeitrag vorab zu überweisen, bzw. spätestens am ersten Unterrichtstag bar zu bezahlen. Die Zahlweise bei Verträgen seit dem 01. Januar 2018 ist nur per Einzugsermächtigung möglich. 
        b. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Trimesterbeitrag in vier Raten im SEPA-Lastschriftverfahren von der Stagefactory eingezogen.
        c. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnung berechnet die Stagefactory eine Verwaltungsgebühr von € 5,00.
  3. Leistungsumfang

    Der Umfang der Leistungen der Stagefactory ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Kursangebote im aktuellen Programm und aus der im Internet veröffentlichten Fassung.

  4. Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer

    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Stagefactory sowie des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der Teilnehmer für entstandenen Schaden.

  5. Kündigung durch die Stagefactory

    Die Stagfactory kann während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Ein wichtiger Grund liegt vor:

    1. bei Rückstand der Schulgeldzahlung trotz Mahnung von zwei Monaten
    2. bei gemeinschaftswidrigem Verhalten.
  6. Organisatorische Änderungen
    1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Kurs von dem/der im Programm ausgewiesenen Dozenten geleitet wird.
    2. Wird ein Unterrichtskurs aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Schulgeld zurück.
    3. Sollte während eines Kurses aus von der Stagefactory zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, erstattet die Stagefactory nach eigenem Ermessen die anteilige Kursgebühr zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an.
    4. Änderungen des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten.
    5. Die Stagefactory ist berechtigt, das Schulgeld mit Wirkung zum 1. August eines Jahres angemessen zu erhöhen, um das Schulgeld, an gestiegen Kosten für Lehrkräfte, Raummieten etc. anzupassen.
    6. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% hat der Teilnehmer das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Juli eines jeden Jahres außerordentlich zu kündigen.
  7. Haftungsausschluss
    1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Stagefactory und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.
    2. Die Stagefactory und deren Erfüllungsgehilfen haften nur für eigenes Verschulden. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Unterrichtszeiten und die berechtigte Anwesenheit in den Räumen von Stagefactory beschränkt. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur übernommen, soweit diese im Auftrag und Vollmacht der Geschäftsführung handeln. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen.
    3. Die Stagefactory übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder sonstige Schädigungen der Sachen der Teilnehmer und sonstigen Nutzer.
    4. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt die Stagefactory keine Haftung.
  8. Sontiges
    1. Dritte auch Kursleiter benötigen zur Vertretung von Stagefactory eine schriftliche Vertretungsmacht durch die Geschäftsführer.
    2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Es gilt deutsches Recht.
    3. Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts und Nutzungsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.

“Young Performers” (Junior Stage, Main Stage und Stage 18+)
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